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Allgemeine Geschäftsbedingungen hierbleiben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen hierbleiben.

1. Vertragsgrundlage

1.1 Betreiber der Recruitingplattform www.hierbleiben-jobs.de und Veranstalter des Job- und Recruitingevents „hierbleiben.“ sowie des „Jobs HERE Campus Open-Air“ ist die freshpepper GmbH & Co. KG, Olvenstedter Straße 39, 39108 Magdeburg (im Folgenden „hierbleiben.“, „Veranstalter“ oder „Betreiber“). Der Betreiber ist berechtigt, einzelne Elemente oder die gesamte Organisation und Durchführung der Veranstaltungen an einen Dritten zu übertragen.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil des zwischen dem Kunden (im Folgenden “Kunde” oder “Aussteller”) und dem Betreiber zustande kommenden Vertrages und regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien für die Veranstaltungen „Job- und Recruitingevent hierbleiben.“ (im Folgenden „Jobevent“) und „Jobs HERE Campus Open-Air“ (im Folgenden „Open-Air“) (im Folgenden „Veranstaltung“, wenn beide gemeint sind) sowie der Online-Präsenz auf der Jobplattform www.hierbleiben-jobs.de (im Folgenden „Jobplattform“ genannt). Als ergänzende Bestimmung gilt der Inhalt der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder des individuellen Angebots.

JOBPLATTFORM

2. Online-Profil und Nutzung der Jobplattform

2.1 Zur Nutzung der Jobplattform www.hierbleiben-jobs.de wird vom Betreiber die Einrichtung eines Unternehmensprofils durch den Kunden ermöglicht.
2.2 Die Buchungsdauer des Unternehmensprofils richtet sich nach den in Auftrag gegebenen Produkten und dem in der Rechnung angegebenen Zeitraum.
2.3 Die Zahlung der gebuchten Leistung erfolgt nach Rechnungslegung und bedingt die Freischaltung des Unternehmensprofils.
2.4 Das Unternehmen erhält die Zugangsdaten für den selbständigen Login und die Bearbeitung des Profils.
2.5 Für die inhaltlichen Elemente sowie das Einpflegen von Online-Jobs im Unternehmensprofil ist das Unternehmen verantwortlich. Die Freigabe der Veröffentlichung der Jobs erfolgt online durch den Betreiber.
2.6 Die gebuchte Anzahl der Jobs kann im Buchungszeitraum flexibel bearbeitet und angepasst werden.
2.7 Der Upload von Stellenprofilen im pdf-, jpeg- oder anderen Formaten ist nicht möglich.
2.8 Nach Ende des Buchungszeitraums werden die angelegten Jobs archiviert und sind auf der Jobplattform nicht mehr sichtbar. Das Profil ist nach Ablauf des Buchungszeitraums nicht mehr auf der Jobplattform sichtbar, bleibt aber für weitere sechs Monate bestehen, bevor dieses ebenfalls archiviert wird.
2.9 Bei Nichtnutzung des Profils durch das Unternehmen besteht keine Möglichkeit zur Verschiebung des Buchungszeitraums.
2.10 Der Betreiber behält sich die Löschung des Profils bei nicht zumutbaren Inhalten vor. Unzumutbar sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, diskriminierende, sittenwidrige und/oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßende Jobprofile. Die Entscheidung des Betreibers ist insoweit nicht anfechtbar. Bei originärer oder späterer Löschung erstattet der Betreiber etwaig geleistete Zahlungen des Kunden ganz oder anteilig.
2.11. Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für einen, wie auch immer gearteten, Erfolg der Job-Plattform.

3 Leistungsbeschreibung

3.1 Der Vertrag verpflichtet „hierbleiben.“ zur Veröffentlichung der laut Leistungsbeschreibung vereinbarten Produkte und der Erbringung des dort aufgeführten Leistungsumfangs (beides: „Leistungselemente“), nach Maßgabe dieser Bedingungen.

3.2 Der Vertrag berechtigt „hierbleiben.“ dazu, die nicht personenbezogenen Kundendaten für Trendanalysen und Übersichten zu nutzen. Die jeweiligen Ergebnisse werden anonym veröffentlicht.

3.3 Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.

4 Vergütung der Leistungen

Die Vergütung der von „hierbleiben.“ zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der von „hierbleiben.“ unter www.hierbleiben-jobs.de veröffentlichten Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot. Maßgebend ist diejenige Leistungsbeschreibung, die zum Zeitpunkt der Angebotserstellungunter www.hierbleiben-jobs.de veröffentlicht gewesen ist. Preise für Dienstleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten sind, unterliegen der individuellen Absprache zwischen „hierbleiben.“ und dem Kunden.

5 Kostenregelung und Zahlungsvereinbarungen

5.1 Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss, es sei denn es ist einzelvertraglich etwas anderes vereinbart. „hierbleiben.“ behält sich das Recht vor, Vorleistung zu verlangen. Die Zahlung wird 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.„hierbleiben.“ ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung einzelner Leistungselemente bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wird bei vereinbarter Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

5.2 Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3 Zahlungen des Kunden werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet. „hierbleiben.“ kann seine zu erbringende Leistung bis zur Erbringung sämtlicher fälliger Zahlungen durch den Kunden verweigern.

5.4 Wir behalten uns vor, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Rechnungen, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Zahlungserinnerungen, nur noch als Anhang in einer E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich hierfür eine aktuelle E-Mail-Adresse für den Versand zur Verfügung zu stellen und „hierbleiben.“ zeitnah über Änderungen der E-Mail-Adresse zu informieren.

6 Grundlagen der Zusammenarbeit

6.1 „hierbleiben.“ ist bemüht, die Response auf Profile und Jobs des Kunden stetig zu optimieren sowie die Quantität und Qualität der abrufbaren Gesuche zu erhöhen. Hierzu gehört auch das Eingehen von Kooperationen in allen Medien (einschließlich Online, Offline, TV, Social Media, Mobil und Bewegbildprodukte sowie neue Nutzungsarten). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Leistungselemente online oder offline in Print, Ton oder Bild von „hierbleiben.“ ohne Rücksprache veröffentlicht werden dürfen, einschließlich in Print- oder Online Medien von Kooperationspartnern. Bei allen Kooperationen wird seitens „hierbleiben.“ auf Image und Qualität des Kooperationspartners geachtet, sowie auf die Sicherstellung einer User-freundlichen Lesbarkeit auf allen Endgeräten durch die Optimierung der Darstellung der Anzeige.

6.2 Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung von „hierbleiben.“.

6.3 Soweit „hierbleiben.“ im Zusammenhang mit der Bestellung des Kunden dessen Email-Adresse erhalten hat, ist „hierbleiben.“ berechtigt, dem Kunden auch nach Ablauf des Vertrages Informationen, Fragebögen und weitere kommerzielle Kommunikation zu der bestellten und zu ähnlichen Leistungen von „hierbleiben.“ per Email zu übermitteln. Der Kunde kann dem jederzeit formlos und kostenfrei per Email gegenüber „hierbleiben.“ mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

6.4 Der Kunde verpflichtet sich, „hierbleiben.“ alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Umsetzung der gebuchten Produkte erforderlich und zweckmäßig sind. Dies beinhaltet insbesondere die selbständige Pflege des Unternehmensprofils und des Einstellens der gebuchten Jobanzeigen. Dem Kunden obliegen ferner die in den jeweiligen produktbezogenen Geschäftsbedingungen oder, wenn vorhanden, Produktbeschreibungen für einzelne Leistungselemente beschriebenen Mitwirkungspflichten.

6.5 Der Kunde stellt einen reibungslosen Posteingang für Emails von „hierbleiben.“ sicher und richtet in diesem Zusammenhang „hierbleiben.“ als „trusted Server“ ein. Damit soll vermieden werden, dass Online-Bewerbungen, die über das „hierbleiben.“ Bewerbungsformular an den Kunden versendet werden, über eventuelle firmeneigene Spam-Filter des Kunden gefiltert werden. Entsprechendes gilt für jegliche vertragliche Kommunikation.

6.6 „hierbleiben.“ behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten oder gegen die Geschäftsbedingungen von „hierbleiben.“ verstoßen („Unzulässige Inhalte“). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. „hierbleiben.“ ist zur Entfernung solcher unzulässiger Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Kunden oder Dritter verpflichtet (sog. notice and take down). Soweit „hierbleiben.“ wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstößen in Anspruch genommen wird, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde „hierbleiben.“ auf erstes Anfordern davon frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten.

6.7 Insbesondere gilt für die veröffentlichten Inhalte:

  • Wird eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, so muss diese deutlich als solche im Text bezeichnet sein.
  • Sind vom Kandidaten Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen (einschließlich Teilnahme an Schulungen und Reisekosten) zu erbringen, so muss dies deutlich im Text herausgestellt werden. Gleiches gilt, wenn die erfolgreiche Werbung von neuen Mitgliedern für ein in sich geschlossenes System verprovisioniert wird.
  • Die Inhalte müssen sich auf eine zum Zeitpunkt der Einstellung unbesetzte Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften sind unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben (§ 16 UWG).
  • Websites, die „hierbleiben.“ zur Verlinkung benannt oder zugesendet werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.
  • Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen eingehalten werden.
  • Auch wenn die vorstehenden Anforderungen eingehalten sind, dürfen neben den auf die Position oder Tätigkeit bezogenen Inhalten keine der Stellensuche sachfremden Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise Gewinnspiele, Veranstaltungen ohne Karriere-Bezug, reine Werbeaktionen etc.
  • Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so gelten die Inhalte als unzulässige Inhalte mit den Folgen der Ziff. 6.6.

6.8 „hierbleiben.“ übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Texte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.

6.9 Der Kunde hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den von „hierbleiben.“ angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.

6.10 Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm im Internet veröffentlichten oder „hierbleiben.“ zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile hiervon frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde wird „hierbleiben.“ die durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehenden Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.

7 Urheberrechte

7.1 Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- oder sonstigen gewerblichen Rechten von „hierbleiben.“ verbleiben uneingeschränkt bei der freshpepper GmbH & Co. KG.

7.2 Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

7.3 Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

7.4. Die vom Kunden eingepflegten Texte und hoch geladenen Medien auf www.hierbleiben-jobs.de können von "hierbleiben." frei und uneingeschränkt genutzt werden. Alle Rechte an den vom Kunden gelieferten Inhalten, Marken und Kennzeichen verbleiben beim Kunden.

8 Gewährleistung, Mängel

8.1 „hierbleiben.“ gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Kunden in Auftrag gegebenen, von „hierbleiben.“ zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen.

8.2 Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Kunden schriftlich anzuzeigen, spätestens 7 Tage nach Einstellung der Leistungselemente ins Internet. „hierbleiben.“ leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne von Längerschaltung. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Kunde Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungselemente geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von „hierbleiben.“ innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung weiter auf der Lieferung besteht und / oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht. In wiederholten Fällen steht dem Kunden ein Kündigungsrecht des ganzen Vertrages für die Zukunft zu. Der Vertrag kann nicht mit Wirkung für schon veröffentlichte Leistungselemente gekündigt werden.

8.3 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

9 Haftung

9.1 „hierbleiben.“ haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit soweit „hierbleiben.“ einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat. Im Übrigen haftet „hierbleiben.“ bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz haftet „hierbleiben.“ uneingeschänkt.

9.2 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn „hierbleiben.“ die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

10 Geheimhaltung

10.1 „hierbleiben.“ verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die „hierbleiben.“ von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von „hierbleiben.“ auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.

10.2 Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) vereinbart.

10.3 Der Kunde wird hiermit gem. EU-DSGVO davon unterrichtet, dass „hierbleiben.“ seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Weitere Festlegungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf hierbleiben-jobs.de.

10.4 Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, „hierbleiben.“ unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist „hierbleiben.“ berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.

11 Laufzeit

11.1 Der Vertrag tritt in Kraft, sobald „hierbleiben.“ die Annahme des Auftrags bestätigt. Die Laufzeit des Vertrages beginnt ebenfalls mit Zugang der Annahme oder, falls ein abweichender Beginn vereinbart ist, mit diesem. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit, es sei denn, dies ist in den produktspezifischen Geschäftsbedingungen anders geregelt.

11.2 Vereinbarte Leistungselemente können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf Abruf, von vor Ablauf der Vertragslaufzeit noch nicht geltend gemachten, Leistungsansprüchen.

VERANSTALTUNGEN: JOBEVENT und JOBS HERE

12. Anmeldung und Annahme, Zahlungsbedingungen

12.1 Die Anmeldung zur Teilnahme als Aussteller an den Veranstaltungen „hierbleiben. JOBEVENT“ und „JOBS HERE“ oder die Anmeldung zum HR-Event "hierbleiben. BARCAMP" erfolgt durch Übermittlung des Auftrags (mündlich oder schriftlich per Typeform, Mail, Faxsendung, postalisch) mit Auflistung der zu buchenden Eventpakete und Leistungselemente gemäß Leistungsbeschreibung, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wird. Mit Übermittlung des Auftrags erkennt der Aussteller die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
12.2 Der Veranstalter kann ohne eine Angabe von Gründen die Annahme der Anmeldung (Zulassung) verweigern. Die Zusendung des Auftrags begründet somit noch keinen Anspruch zur Teilnahme. Die Annahme der Anmeldung/Bestellung erfolgt seitens des Veranstalters innerhalb von fünf Werktagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail.
12.3 Der Veranstalter ist berechtigt, eine erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn diese nach Angabe falscher Daten bei der Anmeldung erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt entfallen. Ist die Fläche aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht verfügbar, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Vergütung abzüglich der Vergütung für die Nutzung der jeweils in der Buchung inbegriffenen Online-Produkte. Ein Anspruch des Ausstellers auf Schadensersatz ist für diesen Fall ausgeschlossen.
12.4 Die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen richten sich nach dem gewählten Eventpaket und den gewählten Optionen. Die Zahlungsbedingungen sind der jeweiligen Rechnung zu entnehmen. Der Zutritt zu den Veranstaltungen kann nur gewährt werden, wenn die Rechnung vor Ablauf des Zahlungsziels beglichen wurde. Bei möglicher kurzfristiger Anmeldung ist ein Nachweis über die erfolgte Bezahlung erforderlich.
12.5 Gewährte Frühbucherrabatte entfallen, wenn die fristgerechte Bezahlung der Rechnung nicht erfolgt. In diesem Falle ist der reguläre Paketpreis in vollem Umfang zur Zahlung fällig.
12.6 Durch den Aussteller aufgeführte Bedingungen oder Änderungen der Leistungsbeschreibung finden keine Berücksichtigung. Dies gilt mindestens aber nicht ausschließlich für Platzierungswünsche innerhalb der angebotenen Kategorien oder Konkurrenzausschlussangaben.
12.7 Zum Zweck der Anmeldeverarbeitung werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen des BDSG und der EU-DSGVO die Ausstellerdaten ausgewertet, gespeichert und ggf. zur Vertragserfüllung an Dritte (Dienstleister des Veranstalters) weitergegeben. Für diesen Fall werden Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen mit den Dritten abgeschlossen, um die Daten der Aussteller zu schützen.

13. Stornierung des Ausstellers

13.1 Erfolgt eine Stornierung des Ausstellers bis zu sechs Wochen vor der Veranstaltung, so hat der Veranstalter das Recht, als pauschalierten Schadensersatz für die vorzeitige Vertragsbeendigung 25 % des Vertragswertes in Rechnung zu stellen bzw. einzubehalten.

13.2 Erfolgt eine Stornierung des Ausstellers bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung, so hat der Veranstalter das Recht, als pauschalierten Schadensersatz für die vorzeitige Vertragsbeendigung 50 % des Vertragswertes in Rechnung zu stellen bzw. einzubehalten

13.3 Erfolgt eine Stornierung des Ausstellers bis zu zwei Wochen vor der Veranstaltung, so hat der Veranstalter das Recht, als pauschalierten Schadensersatz für die vorzeitige Vertragsbeendigung 75 % des Vertragswertes in Rechnung zu stellen bzw. einzubehalten

13.4 Erfolgt eine Stornierung des Ausstellers später als zwei Wochen vor der gebuchten Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, als pauschalierten Schadensersatz für die vorzeitige Vertragsbeendigung 100 % des Vertragswertes abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen in Rechnung zu stellen bzw. einzuhalten.

13.5 Dem Aussteller bleibt nachgelassen den Nachweis darüber zu führen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstanden ist.

14. Absage, Verlegung, Änderung durch den Veranstalter, höhere Gewalt

14.1 Der Veranstalter behält sich das Recht auf Programmänderungen vor.

14.2 Weiterhin ist der Veranstalter aus wichtigem Grund (unter anderem bei höherer Gewalt (z.B. behördlicher Untersagung, Epidemien, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus etc.), Erkrankung der Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl) berechtigt, den Veranstaltungsort zu verlegen oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. Für diesen Fall kann der Aussteller wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatztermin wahrnehmen. Die entsprechenden Änderungen in Bezug auf Ort und Zeit hat der Veranstalter, zusammen mit der notwendigen Absage des ursprünglichen Termins, den angemeldeten Ausstellern und Teilnehmer:innen mitzuteilen.

14.3 Nur wenn keine Ersatzräumlichkeiten und kein Ersatztermin benannt werden können aus Gründen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, hat der Veranstalter das Recht, die Veranstaltung gegen Erstattung etwaig bereits gezahlter Vergütung abzgl. Gebühren von bereits erbrachten Leistungen abzusagen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

14.4 Der Veranstalter hat darüber hinaus das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn die erwartete Mindestanzahl von Anmeldungen nicht erreicht wird und eine Durchführung somit unwirtschaftlich ist. Auch in diesem Fall hat der Aussteller Anspruch auf Erstattung einer etwaig bereits gezahlten Vergütung für nicht erbrachte Leistungselemente. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen.

14.5 Muss der Veranstalter aufgrund von höherer Gewalt oder aus Gründen, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eine bereits begonnene Veranstaltung verkürzen oder abbrechen, hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückerstattungen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen.

14.6. Im Falle eines Veranstaltungsausfalls (aufgrund von Höherer Gewalt) sind digitale Leistungen des gebuchten Eventpakets sowie eine Beratungspauschale in Höhe von 20 % nicht erstattbar.

15. Standzuweisung

15.1 Der Veranstalter nimmt im Rahmen des Veranstaltungskonzeptes die Zuweisung der Standflächen nach gebuchten Kategorien und gebuchten Standgrößen vor. Ein Anspruch des Ausstellers auf eine bestimmte Standfläche besteht nicht. Bedingungen und Vorbehalte des Ausstellers finden keine Berücksichtigung.

15.2 Besondere Platzierungswünsche des Ausstellers finden im Rahmen des Möglichen Berücksichtigung, sind aber zu keinem Zeitpunkt Bedingung einer Teilnahme. Der Aussteller ist sich darüber im Klaren, dass zwischen Anmeldung zur Veranstaltung und Durchführung dieser, durch den Veranstalter Änderungen im Platzierungsplan innerhalb der gebuchten Kategorie vorgenommen werden können.

15.3 Ein Tausch mit anderen Ausstellern ohne das vorherige schriftliche Einverständnis des Veranstalters ist nicht gestattet.

16. Standaufbau und -gestaltung, Eventfeatures

16.1 Der Aufbau und die Gestaltung des Standes richten sich nach dem gebuchten Eventpaket. Die inhaltliche Ausgestaltung des Standes ist grundsätzlich Sache des Ausstellers. Die Aufbauzeiten richten sich nach der Produktbeschreibung. Der Aussteller beachtet die Gegebenheiten des Veranstaltungsortes und Anweisungen des Veranstalters bezüglich Zuwegung, Aufbau und Gestaltung.

16.2 Der Veranstalter stellt das im Bestellformular genannte und zur Buchungskategorie zugehörige bzw. das gebuchte Standmobiliar zur Verfügung und baut dieses vor Beginn der Aufbauzeit des Ausstellers auf. Beim Jobevent ist eine Ergänzung der Standausstattung durch eigenes Messe-Equipment bei Premium- und Plusständen auf zwei zusätzliche Elemente (z.B. Messedisplay und eigenes Rollup) beschränkt und bedarf ggf. einer gesonderten Abstimmung sowie Einwilligung des Veranstalters. Den Ausstellern von Starter- und Basisständen beim Jobevent ist das Mitbringen von eigenem Messe-Equipment inkl. eigener Rollups nicht gestattet.

16.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Abänderung des Standaufbaus auf Kosten des Veranstalters anzuordnen oder den Aufbau unpassender Stände zu untersagen.

16.4 Standbegrenzungen, soweit vorhanden, sind zwingend einzuhalten. Eine eigenmächtige Abänderung von Installationen, elektrischen Anschlüssen, Trennwänden, etc. durch den Aussteller ist untersagt.

16.5 Der Aussteller ist zur Auslage eigener Werbe- und Veranstaltungsmaterialien berechtigt, soweit diese dem Zwecke der Veranstaltung entsprechen. Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Aussteller sämtliche von ihm eingebrachten Materialen fachgerecht zu entsorgen bzw. diese mitzunehmen.

16.6 Die Präsentation oder Lagerung von Gegenständen, welche eine Gefahr für Mensch und Sachen bergen (gefährliche Güter), ist verboten.

16.7 Darüber hinaus sind die Versammlungsstättenverordnung, Brandschutzverordnungen, das Freihalten von Fluchtwegen, Unfallverhütungsvorschriften und die Anweisungen des Veranstalters einzuhalten.

16.8 Der Veranstalter stellt dem Aussteller entsprechend der Leistungsbeschreibung individualisierte Materialien zur Verfügung (z. B. Rollups, Beschilderung etc). Voraussetzung dafür ist, dass alle dafür notwendigen Daten und Unterlagen bis vier Wochen vor der Veranstaltung vom Aussteller ausgefüllt bzw. übermittelt wurden.

16.9 Die Teilnahme an den Eventfeatures (Programmformate) ist für die Aussteller nicht verpflichtend. Die Anzahl und Art der Teilnahme an den Eventfeatures sind durch die Buchung der Kategorie auf dem Auftrag reglementiert. Die zeitliche Planung und Durchführung der Eventfeatures obliegt dem Veranstalter. Werden geplante Eventfeatures durch Aussteller nicht genutzt oder können nicht durchgeführt werden, so besteht keine Ersatzpflicht für den Veranstalter. Schadensersatzansprüche des Ausstellers resultieren daraus nicht.

17. Standbesetzung und Mitaussteller

17.1 Der Aussteller verpflichtet sich, den Stand während der gesamten Veranstaltungsdauer mit sachkundigem Personal zu besetzen.

17.2 Die Zulassung von Mitausstellern ist schriftlich zu beantragen und mit einer zusätzlichen Anmeldegebühr verbunden, die durch den Veranstalter festgesetzt wird. Mitaussteller sind solche, die sich neben dem Aussteller auf dem Stand des Ausstellers präsentieren, jedoch mit einer anderen Firmierung als der vertragliche Aussteller agieren. Dies gilt auch dann, wenn eine enge wirtschaftliche oder organisatorische Bindung der beiden Firmen vorliegt (z. B. bei Tochterunternehmen).

18. Haftung und Versicherung

18.1 Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Veranstaltungsgüter und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus, sofern auf Seiten des Veranstalters weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

18.2 Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt ebenso für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung des Veranstalters ist in diesen Fällen der Höhe nach auf den voraussehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht im Falle einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden nach Produkthaftungsgesetz.

18.3 Der Aussteller haftet für alle Personen- und Sachschäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden. Die Haftung umfasst insbesondere auch Beschädigungen von Ständen Dritter, Zugängen, Wegen, Einrichtungen, etc. des Ausstellungsgeländes.

18.4 Der Veranstalter empfiehlt dringend alle Veranstaltungs- und Ausstellungsgegenstände sowie alle weiteren eingebrachten Sachen und das Haftungsrisiko gegen Brand, Diebstahl, Explosion, Elementarereignisse und Leitungswasserschäden auf eigene Kosten zu versichern.

19. Gewährleistung in Bezug auf Stand/Ausstellungsfläche

19.1 Etwaige Reklamationen (Stand-/Ausstellungsmängel) sind dem Veranstalter unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen, so dass der Veranstalter etwaige zu vertretende Mängel beheben kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen den Veranstalter.

19.2 Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für einen wie auch immer gearteten Erfolg der Veranstaltung.

20. Schriftformerfordernis

20.1 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

20.2 Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.

21. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters und damit Magdeburg.

„hierbleiben.“ c/o freshpepper GmbH & Co. KG W Olvenstedter Straße 39 T 39108 Magdeburg
info@freshpepper.de www.freshpepper.de +49 391 5054 987-0 +49 391 5054 987-9
IBAN DE14 8105 3272 0641 0292 25 BIC NOLADE21MDG
Sparkasse Magdeburg Ust-ID DE 299 050 512

Registereintrag
Registergericht: Amtsgericht Stendal, Registernummer: HRS 4528

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Lokalpatrioten GmbH, Geschäftsführer: Martin Hummelt, Registergericht: Amtsgericht Stendal, Registernummer: HRB 21369

22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke sollte eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.


Stand: 02.03.2022