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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ganzjahrespakete

1. Vertragsgrundlage

1.1 Veranstalter des Job- und Recruitingevent „hierbleiben.“ ist die freshpepper GmbH & Co. KG, Olvenstedter Straße 39, 39108 Magdeburg. (im Folgenden „Veranstalter“) Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Elemente oder die gesamte Organisation und Durchführung der Veranstaltung an eine andere Firma zu übertragen.
1.2 Diese allgemeinen Ausstellerbedingungen sind wesentlicher Bestandteil des zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter zustande kommenden Vertrages und regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien für das Job- und Recruitingevent „hierbleiben.“ (im Folgenden „Veranstaltung“) sowie der möglichen Online-Präsenz auf der Jobplattform www.hierbleiben-jobs.de (im Folgenden „Jobplattform“ genannt). Als ergänzende Bestimmung gilt der Inhalt des Bestellformulars oder des Online-Bestellformulars, welche wesentliche Bestandteile dieser Bedingungen sind.

2. Online Profil und Nutzung der Jobplattform

2.1 Bei Buchung eines Online-Jobs für die Jobplattform www.hierbleiben-jobs.de wird die Einrichtung eines Unternehmensprofils zugesichert.
2.2 Die Buchungsdauer und die Anzahl der Online-Jobs richten sich nach dem im Bestellformular angegebenen Paketen und können jederzeit mit einem neuen Bestellformular verlängert werden.
2.3 Die Zahlung der gebuchten Leistung erfolgt nach Rechnungslegung und bedingt die Freischaltung des Unternehmensprofils.
2.4 Das Unternehmen erhält die Zugangsdaten für den selbständigen Login und Bearbeitung des Profils.
2.5 Für die inhaltlichen Elemente sowie das Einpflegen von Online-Jobs im Unternehmensprofil ist das Unternehmen verantwortlich. Die Veröffentlichung der Jobs erfolgt online durch den Veranstalter innerhalb von 48 Stunden.
2.6 Die gebuchte Anzahl der Jobs kann im Buchungszeitraum flexibel bearbeitet und angepasst werden.
2.7 Der Upload von Stellenprofilen im pdf-, jpeg- oder anderen Formaten ist nicht möglich.
2.8 Nach Ende des Buchungszeitraums werden die angelegten Jobs archiviert und sind auf der Jobplattform nicht mehr sichtbar. Das Profil bleibt für weitere 6 Monate bestehen, bevor dieses ebenfalls archiviert wird.
2.9 Bei Nichtnutzung des Profils durch das Unternehmen besteht keine Möglichkeit zur Verschiebung des Buchungszeitraums.
2.9 Der Veranstalter hält sich die Löschung des Profils, bei nicht zumutbaren Inhalten, vor.
2.10. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für einen wie auch immer gearteten Erfolg der Job-Plattform.

3. Daten der Veranstaltung, Aufbau- und Abbauzeiten

3.1 Die Veranstaltung findet am 14. November 2020 in der Festung Mark im Hohepfortewall 1 in 39104 Magdeburg von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
3.2 Der Aufbau findet voraussichtlich am Donnerstag, den 13. November 2020 von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Der Abbau erfolgt im direkten Anschluss an das Ende der Veranstaltung.
3.3 Der Veranstalter behält sich das Recht zur Änderung des Veranstaltungsortes sowie der genannten Zugangs-, Auf- und Abbauzeiten aus wichtigem Grund vor. Abweichende Zugangs- bzw. Auf- oder Abbauzeiten seitens des Ausstellers sind mit dem Veranstalter spätestens 7 Tage vor Veranstaltung abzustimmen.

4. Anmeldung und Annahme dieser, Zahlungsbedingungen

4.1 Die Anmeldung erfolgt durch Übermittlung (Online-Formular, Faxsendung, Scan per E-Mail, postalisch) des ausgefüllten und unterzeichneten Bestellformulars, welches vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wird. Mit Unterzeichnung des Bestellformulars oder der Online-Bestellung erkennt der Aussteller die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Ausstellerbedingungen an.
4.2 Der Veranstalter kann ohne eine Angabe von Gründen die Annahme der Anmeldung (Zulassung) verweigern. Die Zusendung des ausgefüllten und unterzeichneten Bestellformulars begründet somit noch keinen Anspruch zur Teilnahme. Die Annahme der Anmeldung/Bestellung erfolgt seitens des Veranstalters innerhalb von fünf Werktagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail.
4.3 Der Veranstalter ist berechtigt, eine erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn diese unter Angabe falscher Gründe erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt entfallen. Ist die Fläche aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht verfügbar, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Vergütung. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen
4.4 Die Kosten für die Teilnahme an der Veranstaltung richten sich nach dem im Bestellformular gewählten Optionen. Die Zahlungsbedingungen sind der jeweiligen Rechnung zu entnehmen. Der Zutritt zur Veranstaltung kann nur gewährt werden, wenn die Rechnung vorab beglichen wurde. Bei möglicher kurzfristiger Anmeldung ist ein Nachweis darüber erforderlich. Die Zahlung der Rechnung hat innerhalb von 14 Tagen, nach Rechnungslegung durch den Veranstalter, zu erfolgen.
4.5 Gewährte Frühbucherrabatte entfallen, wenn die fristgerechte Bezahlung der Rechnung nicht erfolgt. In diesem Falle ist die Rechnung in vollem Umfang zur Zahlung fällig.
4.6 Durch den Aussteller in dem Bestellformular aufgeführte Bedingungen oder Änderungen des Formulars finden keine Berücksichtigung. Dies gilt unter anderen für Platzierungswünsche innerhalb der angebotenen Kategorien oder Konkurrenzausschlussangaben.
4.7 Zum Zweck der Anmeldeverarbeitung werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) die Ausstellerdaten ausgewertet, gespeichert und ggf. zur Vertragserfüllung an Dritte (Dienstleister des Veranstalters) weitergegeben.

5. Stornierung des Ausstellers

5.1 Erfolgt eine Stornierung des Ausstellers bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung, so hat der Veranstalter das Recht, 50% des Vertragswertes in Rechnung zu stellen bzw. einzubehalten.
5.2 Bei einer späteren Stornierung ist der Veranstalter berechtigt, 100% des Vertragswertes in Rechnung zu stellen bzw. einzuhalten.

6. Absage, Verlegung, Änderung durch den Veranstalter, höhere Gewalt

6.1 Der Veranstalter behält sich das Recht auf Programmänderungen vor.
6.2 Weiterhin ist der Veranstalter aus wichtigem Grund (unter anderem bei höherer Gewalt, Erkrankung der Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl) berechtigt, den Veranstaltungsort zu verlegen oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.
6.3 Die entsprechenden Änderungen in Bezug auf Ort und Zeit hat der Veranstalter, zusammen mit der notwendigen Absage des ursprünglichen Termins, den angemeldeten Teilnehmern mitzuteilen. Nur wenn keine Ersatzräumlichkeiten oder kein Ersatztermin aus Gründen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, benannt werden können, hat er das Recht, die Veranstaltung gegen Erstattung bereits gezahlter Gebühren abzusagen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
6.4 Der Veranstalter hat darüber hinaus das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn die erwartete Mindestanzahl von Anmeldungen nicht erreicht wird und eine unveränderte Durchführung somit unwirtschaftlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6.5 Muss die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder Gründen, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eine bereits begonnene Veranstaltung verkürzen oder abbrechen, hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückerstattungen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7. Standzuweisung

7.1 Der Veranstalter wird im Rahmen des Veranstaltungskonzeptes die Zuweisung der Standflächen nach gebuchten Kategorien und gebuchten Standgrößen vornehmen. Ein Anspruch des Ausstellers auf eine bestimmte oder vergangene Standfläche besteht nicht. Bedingungen und Vorbehalte des Ausstellers finden keine Anwendung.
7.2 Besondere Platzierungswünsche des Ausstellers finden im Rahmen des Möglichen statt, sind aber zu keinem Zeitpunkt Bedingung einer Teilnahme. Der Aussteller ist sich darüber im Klaren, dass zwischen Anmeldung zur Veranstaltung und Durchführung dieser, Änderungen im Platzierungsplan vorgenommen werden können.
7.3 Ein Tausch mit anderen Ausstellern ohne das vorherige schriftliche Einverständnis des Veranstalters ist nicht gestattet.

8. Standaufbau und -gestaltung

8.1 Der Aufbau und die Gestaltung des Standes sind grundsätzlich Sache des Ausstellers. Die Aufbauzeiten richten sich nach Ziffer 2 dieser Bedingungen. Der Aussteller berücksichtigt die Gegebenheiten des Veranstaltungsortes und Anweisungen des Veranstalters bezüglich Aufbau und Gestaltung.
8.2 Der Veranstalter stellt das im Bestellformular genannte und zur Buchungskategorie zugehörige Standmobiliar zur Verfügung und baut dieses auf. Eine Ergänzung der Standausstattung durch eigenes Messe-Equipment ist bei Premium- und Plusständen auf zwei zusätzliche Elemente (z.B. Messedisplay und eigenes Rollup) reduziert und bedarf ggf. einer gesonderten Abstimmung sowie Einwilligung des Veranstalters. Starter- und Basisständen ist das Mitbringen von eigenem Messe-Equipment inkl. eigene Rollups nicht gestattet.
8.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Aufbau unpassender Stände zu untersagen oder eine Abänderung auf Kosten des Veranstalters anzuordnen. 8.4 Standbegrenzungen, soweit vorhanden, sind zwingend einzuhalten. Eine eigenmächtige Abänderung von Installationen, elektrischen Anschlüssen, Trennwänden, etc. durch den Aussteller sind untersagt.
8.5 Der Aussteller ist zur Auslage eigener Werbe- und Veranstaltungsmaterialien berechtigt, soweit diese dem Zwecke der Veranstaltung entsprechen. Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Aussteller sämtliche von ihm beigebrachten Materialen fachgerecht zu entsorgen bzw. diese seinem eigenen Rücktransport beizufügen.
8.6 Die Präsentation oder Lagerung von Gegenständen, welche eine Gefahr für Mensch und Sache bergen (gefährliche Güter), ist verboten.
8.7 Darüber hinaus sind Brandschutzverordnungen, das Freihalten von Fluchtwegen, Unfallverhütungsvorschriften und die Anweisungen des Veranstalters einzuhalten.

9. Eventfeatures

9.1 Der Veranstalter stellt dem Aussteller eing begrenzte Anzahl an Visitenkarten mit individuellem QR Code zum Unternehmensprofil zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmensprofil bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung vollständig ausgefüllt und vom Unternehmen veröffentlicht wurde.
9.2 Die Teilnahme an den Eventfeatures (Vorbereitungsworkshop, Speed-Dating, Programmpunkt) sind für die Unternehmen nicht verpflichtend. Die Anzahl und Art der Teilnahmen an den Eventfeatures sind durch die Buchung der Kategorie auf dem Bestellformular reglementiert. Die zeitliche Planung und Durchführung der Eventfeatures obliegt dem Veranstalter. Werden geplante Eventfeatures durch Unternehmen nicht genutzt oder können nicht durchgeführt werden, so besteht keine Ersatzpflicht für den Veranstalter.

10. Standbesetzung und Mitaussteller

10.1 Der Aussteller verpflichtet sich, den Stand während der gesamten Veranstaltungsdauer mit sachkundigem Personal zu besetzen.
10.2 Die Zulassung von Mitausstellern ist schriftlich zu beantragen und mit einer zusätzlichen Anmeldegebühr in Höhe von € 1.000 (zzgl. MwSt.) verbunden. Mitaussteller sind solche, die sich neben dem Aussteller auf dem Stand präsentieren, jedoch mit einer anderen Firmierung als der vertragliche Austeller agieren. Eine enge wirtschaftliche oder organisatorische Bindung ersetzt keine Zulassung.

11. Catering am Veranstaltungstag

11.1 Der Aussteller erhält Zugang zur Ausstellerlounge über exklusive Aussteller-Bändchen. Die Anzahl der Aussteller-Bändchen ist Bestandteil des jeweiligen Standpaketes. Weitere Aussteller-Bändchen können bis 7 Tagen vor der Veranstaltung dazu gebucht werden.
11.2 Der Aussteller hat keine Einflussnahme auf Art und Umfang des durch den Veranstalter beauftragten Caterings.

12. Strom- und Wasserverbrauch

12.1 Kosten für Strom- und Wasserverbrauch sind in der Standmiete enthalten.

13. Haftung und Versicherung

13.1 Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Veranstaltungsgüter und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus, sofern auf Seiten des Veranstalters weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13.2 Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt ebenso für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung des Veranstalters ist in diesen Fällen der Höhe nach auf den voraussehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht im Falle einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
13.3 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, außer in den Fällen der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, ebenfalls ausgeschlossen.
13.4 Für Schäden, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht wurden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
13.5 Der Aussteller haftet für alle Personen- und Sachschäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden. Die Haftung umfasst insbesondere auch Beschädigungen von Zugängen, Wegen, Einrichtungen, etc. des Messegeländes.
13.6 Der Veranstalter empfiehlt dringend alle Veranstaltungs- und Ausstellungsgegenstände sowie alle weiteren eingebrachten Sachen und das Haftungsrisiko gegen Brand, Diebstahl, Explosion, Elementarereignisse und Leitungswasserschäden auf eigene Kosten zu versichern.

14. Gewährleistung

14.1 Etwaige Reklamationen (Stand-/Ausstellungsmängel) sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen, so dass der Veranstalter etwaige zu vertretende Mängel beheben kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen den Veranstalter.
14.2 Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für einen wie auch immer gearteten Erfolg der Veranstaltung.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters und damit Magdeburg.

„hierbleiben.“ c/o freshpepper GmbH & Co. KG W Olvenstedter Straße 39 T 39108 Magdeburg
info@freshpepper.de www.freshpepper.de +49 391 5054 987-0 +49 391 5054 987-9
IBAN DE14 8105 3272 0641 0292 25 BIC NOLADE21MDG
Sparkasse Magdeburg Ust-ID DE 299 050 512

Registereintrag
Registergericht: Amtsgericht Stendal Registernummer: HRS 4528

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Lokalpatrioten GmbH Geschäftsführer: Martin Hummelt Registergericht: Amtsgericht Stendal Registernummer: HRB 21369

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke sollte eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Stand 24.02.2020