Architekten/in (m/w/d) als Fachgruppenleitung für die Hochbauplanung von Bundesbaumaßnahmen
Die Ämter für Immobilien- und Baumanagement Sachsen-Anhalt sind Immobiliendienstleister und öffentlicher Bauherr des Landes Sachsen-Anhalt.
Als Fachgruppenleitung für die Hochbauplanung von Bundesbaumaßnahmen im AIB Magdeburg übernehmen Sie Verantwortung für die Steuerung und Weiterentwicklung der Planungsprozesse. Dabei gestalten Sie nicht nur die Arbeits- und Prozessabläufe, sondern wirken auch aktiv an der Weiterentwicklung des Bundesbaus mit. Sie bringen dabei eigene Ideen und Impulse ein, setzen Veränderungsprozesse initiativ um und leisten so einen wichtigen Beitrag zur zukunftsorientierten Ausrichtung des Bundesbaus im AIB Magdeburg.
Zu Ihrem Aufgabenbereich gehört dabei vor allem die Leitung der Fachgruppe „Planung“ im AIB Magdeburg für den Bereich der Planung von Hochbauvorhaben des Bundes mit derzeit elf Bediensteten sowie die übergeordnete Grundsatzbearbeitung im einschlägigen Bereich.
zwingende Voraussetzungen: • mindestens ein mit einem Bachelorgrad oder FH-Diplom abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtungen Architektur oder Hochbau • mehrjährige Berufserfahrung in der Projekt- bzw. Bauleitung bei Baumaßnahmen in der öffentlichen Bauverwaltung, im Baubetrieb oder im Planungsbüro • Bereitschaft zur Absolvierung einer ggf. notwendigen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz (SÜG-LSA)*
von Vorteil wären: • mehrjährige Führungserfahrungen sind wünschenswert • Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Richtlinien und Vorschriften wie z.B. BauGB, BauO LSA, RBBau, VOB, VgV, UVgO, HOAI, BHO, GWB, Technische Baubestimmungen sowie fundierte Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht • Vorliegen einer Bauvorlageberechtigung gem. § 64 der BauO LSA • ggf. abgeschlossene Fort- und Weiterbildungen im Themenbereich „BIM“ oder die Bereitschaft, solche zu absolvieren
Wir bieten: • Vergütung des Arbeitsplatzes nach Entgeltgruppe 12 TV-L • weitere Leistungen nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L), wie z.B. Jahressonderzahlung, zusätzliche Altersvorsorge (VBL) oder vermögenswirksame Leistungen • 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)